NABORA

Liefer- und Verkaufsbedingungen

Offerte

Unsere Offerte sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.

Vertragsabschluß

Dem Auftraggeber von uns vorgelegte Druck- und/oder Ausführungsvorlagen sind vom Auftraggeber auch bezüglich aller für die Verwendung des Packmittels wesentlichen und geforderten Eigenschaften zu prüfen.

Sind Berichtigungen erforderlich, so müssen diese deutlich kenntlich gemacht werden. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung ist gleichzeitig Inhalt des Kaufvertrages, soweit der Kunde nicht innerhalb von 2 Werktagen ab Erhalt dagegen Einspruch erhebt. Nachträgliche mündliche und telefonische Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Einkaufsbedingungen

Die vorliegenden Verkaufsbedingungen haben den Vorrang vor eventuellen Einkaufsbedingungen unserer Kunden.

Preiserstellung

Die Preiserstellung in der Auftragsbestätigung ist grundsätzlich verbindlich, doch sind wir berechtigt, bei Änderungen der Rohstoffpreise, Lohn oder Betriebskosten, die eine Preisveränderung zur Folge haben, den Preis für alle im Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht durchgeführten Lieferungen neu festzusetzen.

Preise

Unsere Preise verstehen sich bei Bahnversand frachtfrei Ankunftsbahnhof und bei LKW-Versand frachtfrei Lieferadresse. Verlangt der Käufer eine teurere Versandart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten.

Die Preise gelten nur bei Abnahme der bestellten Mengen in einem Posten. Für den Abruf von Teillieferungen muss eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung vorliegen. Wird eine Ware zum vereinbarten Termin nicht abgenommen, so sind wir berechtigt, zu fakturieren und die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern.

Paletten

Paletten und sonstige Emballagen werden ausgetauscht oder zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Einwegemballagen sind im Preis berücksichtigt und werden nicht zurückgenommen.

Werkzeugkosten

Kosten für Klischees, Stanzformen usw. sind in den Preisen der Ware nicht inbegriffen und werden daher im Bedarfsfalle eigens in Rechnung gestellt.

Liefertermin

Die Lieferfrist beginnt erst nach Genehmigung der Probemuster bzw. Probedrucke durch den Besteller und nach Einlangen sämtlicher für die Ausführung des Auftrages erforderlicher Arbeitsunterlagen bei uns. In die Lieferfrist nicht eingerechnet werden Zeiten, während welcher der Kunde Andrucke, Fertigmuster, Klischees etc. überprüft. Bei Änderungen des Auftragsinhaltes ist eine neue Lieferzeit schriftlich zu vereinbaren.

Zahlungsbedingungen

Es gelten die in unserer Auftragsbestätigungen und Rechnungen angeführten Zahlungskonditionen. Zahlungsverzug berechtigt uns, Verzugszinsen in der Mindesthöhe der in Rumänien jeweils üblichen Bankzinssätze zu verrechnen. Der säumige Kunde ist verpflichtet, uns alle Mahn- und Inkassospesen eines Inkassobüros oder eines von uns beigezogenen Anwaltes zu ersetzen.

Nachhaltigkeitsklausel

Nabora SRL verpflichtet sich zu nachhaltigen Praktiken in der gesamten Lieferkette. Unsere Verpackungen bestehen aus 100% recyclebarem Wellpappe, hergestellt aus nachwachsenden Rohstoffen. Wir minimieren Abfall durch effiziente Produktion, fördern Kreislaufwirtschaft und vermeiden übermäßigen Materialeinsatz. Kunden sind angehalten, Verpackungen zu recyceln, um den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Wir arbeiten mit Partnern zusammen, die Zertifizierungen wie FSC oder PEFC erfüllen, und streben kontinuierliche Verbesserung durch Audits und Innovationen an.

PPWR-Konformität

Unsere Verpackungen erfüllen die Anforderungen der EU-Verordnung (EU) 2024/1610 zur Verpackung und Verpackungsabfällen (PPWR). Sie sind so gestaltet, dass sie recyclebar, wiederverwendbar und mit reduziertem Materialeinsatz produziert werden. Wir gewährleisten, dass keine verbotenen Stoffe enthalten sind, und bieten Transparenz durch Materialdeklarationen. Im Falle von Nichteinhaltung übernehmen wir die Verantwortung für Rücknahme und Entsorgung. Kunden müssen PPWR-Vorschriften bei der Nutzung berücksichtigen.

General Trade Rules

Für Lieferungen gelten mangels anderer Vereinbarungen im Kaufvertrag die GENERAL TRADE RULES von 1980.